Hallo Liegeputz37
Eine Rückerstattung von bereits gültigen oder abgelaufenen Billetten ist genereil (mit wenigen Ausnahmen) nicht mehr möglich, Da ausserdem in S-Bahnen sehr selten mal Billettkontrollen stattfinden, ist ein nicht kontrolliertes Billett auch kein ‘Beweis’ dafür, dass man nicht gefahren ist.
Denn falls es tatsächlich möglich wäre, abgelaufene Billette problemlos zurückzuerstatten, dann würden das zahllose Schlaumeier ausnützen, indem sie nach jeder Fahrt ohne Billetkontrolle ihr Billett mit Grund “nicht eingestiegen” wieder rückerstatten würden…
Nicht dass ich jetzt auch Dir den ‘Schlaumeier’ unterstellen würde, sondern einfach um die Hintergründe für diese Regelung aufzuzeigen, dass nur in der Zukunft gültige Billette problemlos erstattet werden.