In fast drei Wochen Recherchen und Austausch auf dieser “Community”, (tw. unbeantwortete) Nachfragen bei Antwaltsverein Schweiz, Bundesamt für Verkehr, Der Beobachter, Konsumentenschutz, Pro Bahn Schweiz und Rechtsschutzversicherung Protekta muss ich feststellen:
Im Unterschied zu Kund*en an defekten Billetautomaten haften ÖV-Fahrgäste in der Schweiz auch für technische Probleme, die ÖV-Apps ihnen verursachen. Denn Fahrgäste, die nicht vor Einsteigen penibel klären, dass ihre App einen für diese Fahrt gültigen QR-Code anzeigt, werden nach Zugabfahrt selbst dann noch als Schwarzfahrer gebüsst, wenn Sie wg. Appproblemen ein lt. Aufdruck ganztägig gültiges Rückfahrtbillet gelöst hatten.
Wenn 2025 rd. 1 Mio., davon 42% mehr als dreimal “Schwarzfahrende” den Schweizer TU ca. 150 Mio. CHF fast leistungsfreie Zusatzerlöse bringen, wundert deren geringe Motivation wenig, zum Klären beizutragen, wie immer kleinlicher gebüsste Appfehler rasant steigende Schwarzfahrendezahlen mitverursachen.
Wie sehr diese immer kleinlichere Bussenstrategie der TU Fahrgäste verärgert, zunehmend Kontrollierende gefährdet und durch immer mehr Polizeieinsätze Verspätungen verursacht, belegen neben hunderten Community-Beiträgen auch jährlich hunderte Medienberichte. Denn nicht alle Fahrgäste ertragen diese skandalöse Praxis so gesittet wie u.a. @Nicole_B, der ich für Ihre konkrete, wenn auch leider folgenlose Unterstützung herzlich danke.
Solange weder der Preisüberwacher noch Konsumentenschutz noch Bundesamt für Verkehr noch die Rechtschutzversicherung Protekta ein gerichtliches Klären der Frage unterstützen wollen, ob und wann Fahrgäste nach Appprobleme gebüsst werden können, bleiben Fahrgäste, die TU mit App Tickets deutlich Kosten sparen helfen gegenüber Fahrgästen, die Automaten nutzen, weiter benachteiligt.