Hallo Paul-ZH ,
Wenn ich die restlichen Informationen richtig verstehe, analysiert das BACS die gemeldeten Betrugsversuche, um nĂŒtzliche Muster fĂŒr eine frĂŒhzeitige Erkennung zu identifizieren:
Das BACS ist keine Strafverfolgungsbehörde. Entsprechend werden keine polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit den gemeldeten Phishing-Versuchen durchgefĂŒhrt. Die Aufgabe des BACS ist die Abwehr von akuten Gefahren fĂŒr die Informationssicherheit, nicht die Verfolgung der TĂ€ter. Wenn Sie durch Phishing geschĂ€digt wurden, empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer Kantonspolizei Anzeige zu erstattenâŠ.Meldungen an antiphishing.ch betreffend Schadsoftware (Malware) werden ebenfalls analysiert und helfen uns dabei, neue Malware-Kampagnen frĂŒhzeitig zu erkennen.
Auf der Homepage des BACS findet man aktuelle VorfÀlle, die dank der weitergeleiteten E-Mails als Muster erkannt worden sind..
Um einen Absender zu sperren, muss zunÀchst ein Delikt vorliegen, gefolgt von einer Strafverfolgung des TÀters und einem entsprechenden Urteil.
Ich sehe es so: Mit jedem gemeldeten Betrugsversuch unterstĂŒtzen wir potenzielle Strafverfolgungen. Vielleicht liege ich damit falsch, aber nichts zu tun ist auch keine Lösung.
Grues Nidi