Hallo daedalus_73
Aus Sicht der Arbeitssicherheit gilt der Grundsatz, ohne klaren Auftrag kein Aufenthalt im Gleisfeld. Und, wenn sichere Personalwege vorhanden sind (z.B via Unterführungen), sind diese zu benutzen.
Die Bahnmitarbeitenden wissen, wie man die Gleisanlagen quert und sich im Gleisbereich verhält. Dies wird immer wieder geschult. In wie fern es sich bei den beschriebenen Mitarbeitenden um einen Auftrag handelt, kann ich nicht beurteilen.
Du kannst deine Beobachtung gerne einmal der SBB melden, um eine gewisse Awareness zu schaffen. Themen ansprechen, bevor etwas passiert, ist der beste Gesundheitsschutz.
Ich habe dir im Kontaktformular an die SBB den entsprechenden Grund bereits ausgewählt:
https://sbbswiss.org/de/hilfe-und-kontakt/kundendienst/kritik-lob/reklamation.html?stepId=3.24
Viele Grüsse
Roland